VGH verbietet Demonstration der Corona-Leugner – Proteste bleiben nötig!

Auf hessenschau.de wurde vor kurzer Zeit folgende Meldung verbreitet: „Das von der Stadt Kassel ausgesprochene Verbot von Querdenker-Demos hat überwiegend Bestand. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Freitag entschieden. Am Samstag dürfen nur auf der Schwanenwiese und dem Platz der Deutschen Einheit Kundgebungen unter Auflagen stattfinden. Die Versammlung in der Karlsaue bleibt verboten. Auch einen für den Nachmittag geplanten Aufzug durch die Innenstadt untersagte das Gericht. Für die genehmigten Versammlungen erlaubte das Gericht maximal 5.000 beziehungsweise 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Schwanenwiese beziehungsweise Platz der Deutschen Einheit). Außerdem müssen die Teilnehmenden Mund-Nase-Bedeckungen tragen und die Mindestabstände einhalten.“

Dieses Urteil bedeutet, dass zwar die Corona-Leugner und Verschwörungsspinner nicht durch die Stadt laufen dürfen, aber wir sollten als Kasseler Bürger – unter Einhaltung der Corona-Hygiene-Regeln – ein deutliches Gegensignal ab 11:00 h auf dem Opernplatz sichtbar machen. Außerdem haben die Erfahrungen von den vergangenen Wochenenden aus Sachsen gezeigt, dass die Corona-Leugner durchaus versuchen könnten, trotz Verbot einen Aufmarsch zu starten.

Unsere Wachsamkeit und unser öffentlicher Protest bleibt gefordert.